Die Niedersächsische Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe, Doris Schröder-Köpf, unterstützt den Beschluss der 11. Integrationsministerkonferenz am 16./17.03.2016 in Erfurt, die Einwanderungs- und Integrationspolitik in Gestalt eines Gesamtkonzepts zu reformieren. Insbesondere die geplante Einrichtung einer hochrangigen und unabhängigen Kommission, die unter Führung der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Aydan Özoğuz, u.a. Vorschläge für ein modernes Einwanderungsrecht erarbeiten soll, wertet sie als wichtigen Schritt hin zu einem Einwanderungsgesetz:
Ein Einwanderungsgesetz sei seit langer Zeit nicht nur politisch geboten, sondern für Deutschland auch zwingend notwendig. „Es gilt dabei vor allem, das zersplitterte Aufenthalts- und Zuwanderungsrecht einheitlich und übersichtlich zu gestalten“, sagte Schröder-Köpf. Nach außen könnte ein solches Gesetz helfen, im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte Deutschlands Profil als modernes und attraktives Einwanderungsland zu schärfen. „Nicht zuletzt dient ein transparentes Regelwerk dem gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt, weil es den Menschen Leitlinien der Zuwanderung und Integration an die Hand gibt“, so die Migrationsbeauftragte.
Doris Schröder-Köpf ermutigt das künftige Gremium, auch über einen neuen Zuschnitt der für die Asyl-, Flüchtlings und Migrationspolitik zuständigen Institutionen nachzudenken. Sie wiederholte ihren Vorschlag, ein Bundesministerium für Migration und Demografische Entwicklung zu schaffen. Dies solle mit der interministeriellen Koordination der Einwanderungspolitik betraut werden. Unter anderem solle diesem Ministerium auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugeordnet werden, schlug Schröder-Köpf vor.
Siehe auch die Pressemitteilung des Niedersächsischen Sozialministeriums vom 17.03.2016.
Hintergrund
Im Jahr 2000 wurde unter Leitung der damaligen Bundestagspräsidentin Prof. Rita Süssmuth (CDU) und Hans-Jochen Vogel (SPD) eine unabhängige Sachverständigenkommission gegründet. Ihr Auftrag war es, ein zukunftsfähiges Gesamtkonzept für die Steuerung der Zuwanderung und die Gestaltung der Integration zu erarbeiten. Im 2001 vorgelegten Abschlussbericht heißt es: „Deutschland braucht Zuwanderinnen und Zuwanderer. Für die Gestaltung von Zuwanderung und Integration ist ein Gesamtkonzept erforderlich, das klare Ziele festlegt: humanitärer Verantwortung gerecht werden, zur Sicherung des Wohlstandes beitragen, das Zusammenleben von Deutschen und Zuwanderern verbessern und Integration fördern.“ Die Kommission forderte unter anderem ein Punktesystem für Einwanderer sowie die gezielte Anwerbung von Führungskräften. Zudem formulierte sie zahlreiche Vorschläge zur beruflichen und gesellschaftlichen Integration. Die Impulse der Kommission wurden seinerzeit von der Politik aber nur teilweise aufgenommen. Ein Gesetz, das die Zuwanderung nach klaren Regeln steuert, gibt es bis heute nicht.