Grußbotschaft der Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe, Doris Schröder-Köpf, zum Beginn des Fastenmonats Ramadan am Sonnabend, 27. Mai

„Zum Beginn des Fastenmonats Ramadan am 27. Mai sende ich allen muslimisch-gläubigen Bürgerinnen und Bürgern in Niedersachsen meine besten Wünsche. Genießen Sie diese Zeit des Fastens und der religiösen Einkehr im Kreise Ihrer Familien, Freunde, Nachbarn und Gemeinden.

Es ist immer eine große Freude zu sehen, wie der Ramadan auch als soziales Ereignis verstanden und genutzt wird. Muslimische Gemeinden und Familien nutzen die Feierlichkeiten für Begegnungen und den Dialog mit anderen Religionen und Kulturen in unserem Land. Seit jeher steht das Fastenbrechen für Toleranz und Akzeptanz auch gegenüber Andersgläubigen und Menschen, die keine religiöse Bindung haben. Mehr noch als sonst stehen Solidarität und Hilfe für die Schwächeren der Gesellschaft im Mittelpunkt.“

 

 

Hintergrund

Am Sonnabend, 27. Mai, beginnt in diesem Jahr der Fastenmonat Ramadan. Viele Muslime werden dann bis zum 24. Juni fasten. Das Fest des Fastenbrechens (arabisch: Id al-Fitr, türkisch: Ramazan Bayramı) schließt sich vom 25. bis 27. Juni 2017 an. Für die muslimische Glaubensgemeinschaft auf der ganzen Welt ist dieser Fastenmonat eine besondere Zeit.

 

Das Fasten im Fastenmonat Ramadan ist eine der im Koran verankerten religiösen Pflichten der Muslime. Das Fasten wird als Enthaltung von bestimmten Tätigkeiten definiert: Verzehr von irdischen Substanzen und Speisen sowie Getränken, Rauchen und Geschlechtsverkehr. Zum Fasten ist jeder Muslim verpflichtet, der in vollem Besitz seiner Geisteskräfte, volljährig und körperlich dazu imstande ist. Schwangere Frauen und Kranke sowie Kinder sind zum Fasten nicht verpflichtet.

 

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