Das Verwaltungsgericht Hannover hat am vergangenen Montag, 30.04.2018, entschieden, dass die Verpflichtungserklärungen, die helfende Personen und Institutionen für geflüchtete Menschen eingegangen sind, mit der Asylanerkennung der Betroffenen enden. Bürgerinnen und Bürger in der Region Hannover, die im Zeichen der Menschlichkeit für Schutzsuchende Verantwortung übernommen haben, können demnach nicht für gezahlte Sozialleistungen in Haftung genommen werden. Dieses Urteil begrüße ich ausdrücklich und hoffe zugleich, dass in Zukunft alle Bürgen in unserem Bundesland von der belastenden Angst vor möglichen Rückzahlungen befreit werden können.
Hintergrund:
Wie die Landesregierung in der Sitzung des Niedersächsischen Landtags am 20. April 2018 mitteilte, hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Jobcenter angewiesen, nach Feststellung der Erstattungsansprüche gegenüber den Verpflichtungsgebern die Ansprüche auszusetzen, bis eine endgültige Klärung der Rechtslage durch das Bundesverwaltungsgericht erfolgt sei. Siehe hierzu das Statement der Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe vom 23.04.2018.