
In Niedersachsen zählen Bürger:innen mit einem Aussiedler- und Spätaussiedlerhintergrund nicht nur zu einer bevölkerungsstarken Personengruppe. Sie haben die Geschichte und Gesellschaft unseres Bundeslandes auch seit vielen Jahrzehnten wesentlich mitgeprägt, bereichert und gestaltet. Doch das vielfältige Engagement und die Teilhabe von (Spät)Aussiedler:innen scheinen oft ebenso wenig die verdiente Anerkennung zu finden wie deren Perspektiven und Erfahrungen in der vielfältigen Gesellschaft ausreichend sichtbar sind.
Vor diesem Hintergrund vergibt der Niedersächsische Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe, Deniz Kurku, erstmals einen Preis, der die gesellschaftliche Teilhabe von (Spät)Aussiedler:innen in Niedersachsen in den Mittelpunkt stellt.
„Unter dem Motto „Fokus: Teilhabe“ soll mit dem Preis zum einen Licht auf die vielfältigen Formen geworfen werden, mit denen (Spät)Aussiedler:innen an der Gesellschaft in Niedersachsen teilhaben. Zum anderen ist es ein besonderes Anliegen, ihre Lebens- und Ankommenserfahrungen und Perspektiven sichtbar zu machen. Sie verdienen es, in unserer Vielfaltsgesellschaft noch mehr gesehen und gehört zu werden.“
Deniz Kurku
Welche Projekte werden ausgezeichnet?
Vergeben werden insgesamt vier Auszeichnungen mit einem Preisgeld von je 2.000 Euro.* In der Kategorie „Miteinander – Füreinander“ werden Projekte geehrt,
welche die Teilhabe von Aussiedler:innen und Spätaussiedler:innen am gesellschaftlichen Leben in Niedersachsen zum Ziel haben. Hierzu können auch Initiativen zur
gruppenübergreifenden Verständigung und Begegnung sowie zum Abbau von Vorurteilen zählen.
In der Kategorie „Lebensrealitäten“ werden Projekte ausgezeichnet, die Einblicke in die Lebenswirklichkeiten sowie die Selbst- und Fremdwahrnehmungen von (Spät)Aussiedler:innen auf verschiedene Weise zum Ausdruck bringen und einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich machen. Das können zum Beispiel Kleinkunstprojekte, literarische Werke, Foto- oder Videoprojekte oder auch Erzählcafés sein.
Wie wird prämiert?
Über die Vergabe entscheidet eine Jury unter Vorsitz des Landesbeauftragten. Die feierliche Verleihung der Preise wird im November 2024 in Hannover stattfinden. In diesem Rahmen werden die ausgezeichneten Projekte durch Videoclips präsentiert.
Wer kann sich wie bewerben?
Vereine, Institutionen, Initiativen oder Einzelpersonen können sich mit laufenden oder nach dem 31.12.2023 abgeschlossenen Projekten bewerben, die einem haupt- oder ehrenamtlichen Engagement entsprungen sind. Dabei ist es unerheblich, ob Projektträger bzw. -initiatoren selbst einen biografischen Hintergrund als (Spät)Aussiedler:innen haben.
Es werden Eigenbewerbungen sowie Vorschläge Dritter akzeptiert. Neben dem auszufüllenden Bewerbungsformular sind weitere aussagekräftige Informationen über die Projekte erwünscht. Einzusenden sind die Bewerbungsunterlagen bitte ausschließlich per E- Mail an: migrationsbeauftragter@stk.niedersachsen.de. Technischer Hinweis: Möchten Sie das Bewerbungsformular auf einem mobilen Endgerät ausfüllen, laden Sie sich die Datei zunächst auf Ihr Smartphone oder Tablet lokal herunter.
Beachten Sie bitte die rechtlichen Hinweise der Ausschreibung sowie die Datenschutzerklärungen im Bewerbungsformular.
Sehr gerne können Sie die Ausschreibung über Ihre Verteiler weiterleiten. Mehrfachsendungen bitten wir zu entschuldigen.
Die Bewerbungsfrist endet am 7.7.2024!
Für weitere Auskünfte steht Frau Romina Kohn aus dem Verbindungsbüro zum Niedersächsischen Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe zur Verfügung (0511 120 6790, migrationsbeauftragter@stk.niedersachsen.de)