Richtlinie Teilhabe und Zusammenhalt mit den Schwerpunkten „Gegen Antisemitismus“ und „Gegen Rassismus“

Mit der Richtlinie Teilhabe und Zusammenhalt gewährt das Land Niedersachsen Zuwendungen, die der Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von zugewanderten Menschen und ihrem Engagement in der Gesellschaft dienen sollen. Es werden auch Projekte für den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefördert.

Für das Jahr 2024 werden Projekte mit den Schwerpunkten „Gegen Antisemitismus“ und „Gegen Rassismus“ besonders begrüßt. Nähere Information hierzu finden Sie im Flyer .

Hierzu die Presseinformation zu den RL TuZ-Schwerpunkten 2024.

Die Richtlinie, weitere Informationen sowie Antragsvordrucke finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Sozialministeriums.

 

Bei Fragen helfen Ihnen folgende Ansprechpersonen im Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie sehr gern weiter:

Frau Broeck
Telefon: 0441 2229-7305
E-Mail: claudia.broeck@ls.niedersachsen.de

Frau von Ohlen
Telefon: 0441 2229-7367
E-Mail: maren.vonohlen@ls.niedersachsen.de

Herr Willenbrink
Telefon: 0441 2229-7319
E-Mail: niklas.willenbrink@ls.niedersachsen.de

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung

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