Informationen der Integrationsbeauftragten zum neuen Staatsangehörigkeitsrecht

Die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes, die am 19. Januar 2024 durch den Deutschen Bundestag beschlossen wurde, ist nun in Kraft getreten. Viele Menschen haben lange darauf gewartet.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration informiert Einbürgerungsinteressierte und potenziell Einbürgerungsberechtigte über die Voraussetzungen und die Abläufe der Einbürgerung. Denn gut informierte Einbürgerungsinteressierte stellen auch gut vorbereitete Anträge und haben realistische Erwartungen an das Verfahren. Das erleichtert die Arbeit in den Staatsangehörigkeitsbehörden.

 

Nutzen Sie diese Angebote gern und verbreiten sie auch weiter!

 

  • Zentrale Website des Bundes

Unter www.einbürgerung.de finden sich Informationen zu den Voraussetzungen für die deutsche Staatsangehörigkeit, zur Antragsstellung und zum Einbürgerungsverfahren. Ferner bietet die Website diverse Tools, wie z. B. ein Erklärvideo und einen digitalen Quick-Check, mit dem Interessierte überprüfen können, ob sie die Voraussetzungen grundsätzlich erfüllen.

 

  • Broschüre und Flyer

Daneben gibt es eine Broschüre mit umfassenden Informationen zur Einbürgerung und zum Verfahren sowie eine Kurzversion als Flyer. Beides können Sie über das Publikationsportal der Bundesregierung bestellen.

 

  • Social Media

Auf Social Media wirkt die Integrationsbeauftragte z.B. mit dem Format „Fakt-statt-Fake“ Falschinformationen entgegen. Sie beantwortet zudem Fragen der Nutzerinnen und Nutzer im Format „Ask Me Anything“. Daneben kommen auch Menschen zu Wort, die bereits eingebürgert sind, und erzählen von ihren Erfahrungen.

 

 

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