Förderung von Mehrsprachigkeit ist Wertschätzung für Sprachreichtum von Kindern und Jugendlichen

Zum 01.02.2025 tritt der neue Runderlass „Schulische Förderung von Mehrsprachigkeit“ des Niedersächsischen Kultusministeriums in Kraft.

Damit setzt das Land Niedersachsen ein klares Signal der Integration und Wertschätzung an Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte. Mehrsprachigkeit zu fördern, nutzt zudem dem Bildungserfolg junger Menschen insgesamt.

 

Mehrsprachigkeit soll fortan noch aktiver gefördert werden, indem u.a.:

  • Schulen die Eltern aktiv über die Möglichkeiten des Erstsprachenunterrichts informieren.
  • Schülerinnen und Schülern, die neu nach Deutschland gekommen sind, ihre Kenntnisse in ihrer Erstsprache durch Zeugnisse aus dem Herkunftsland oder Sprachprüfungen anerkennen lassen können.
  • Lehrkräfte für den Erstsprachenunterricht u.a. von berufsbegleitenden Weiterqualifizierungen und Programmen wie „Back to School“ für geflüchtete Lehrkräfte profitieren.

 

Hier geht es zum Erlass und zum Themenportal „Mehrsprachigkeit und Interkulturalität“ des Niedersächsischen Kultusministeriums.

 

 

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