Spätaussiedler sind Angehörige deutscher Minderheiten aus den Staaten Ost- und Südosteuropas und den Gebieten der ehemaligen Sowjetunion. Bedingt durch die ihnen insbesondere im Zweiten Weltkrieg zugefügten Leiden, sieht es die Bundesrepublik Deutschland als ihre historisch-moralische Verpflichtung an, diesen Menschen ein Recht auf Aufnahme einzuräumen. Im Jahr 2020 lebten rund 2,5 Millionen (Spät-)Aussiedler in Deutschland. Während in dem Zeitraum 1950 bis 1989 die meisten (Spät-)Aussiedler aus Polen stammten, wandern seit 1990 die meisten (Spät-)Aussiedler aus Staaten der ehemaligen Sowjetunion ein (ausführliche Daten finden Sie auf der Webseite der Bundeszentrale für politische Bildung).
Das Verfahren zur Aufnahme von deutschenstämmigen Spätaussiedlern richtet sich nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) und wird vom Bundesverwaltungsamt in Köln durchgeführt. Seit Inkrafttreten des Aussiedleraufnahmegesetzes am 01. Juli 1990 müssen Aussiedler bzw. Spätaussiedler vor ihrer Ausreise nach Deutschland noch vom Herkunftsgebiet aus ein förmliches Aufnahmeverfahren beim Bundesverwaltungsamt durchführen. Das Amt prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind, und erteilt dann ggf. den Aufnahmebescheid. Erst dieser berechtigt zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland.
Nach ihrem Eintreffen im Bundesgebiet werden die Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen in der Außenstelle Friedland des Bundesverwaltungsamtes registriert und auf die einzelnen Bundesländer verteilt.
Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf der Webseite des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport.