Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler

Spätaussiedler sind Angehörige deutscher Minderheiten aus den Staaten Ost- und Südosteuropas und den Gebieten der ehemaligen Sowjetunion. Bedingt durch die ihnen insbesondere im Zweiten Weltkrieg zugefügten Leiden, sieht es die Bundesrepublik Deutschland als ihre historisch-moralische Verpflichtung an, diesen Menschen ein Recht auf Aufnahme einzuräumen. Im Jahr 2020 lebten rund 2,5 Millionen (Spät-)Aussiedler in Deutschland. Während in dem Zeitraum 1950 bis 1989 die meisten (Spät-)Aussiedler aus Polen stammten, wandern seit 1990 die meisten (Spät-)Aussiedler aus Staaten der ehemaligen Sowjetunion ein (ausführliche Daten finden Sie auf der Webseite der Bundeszentrale für politische Bildung).

Das Verfahren zur Aufnahme von deutschenstämmigen Spätaussiedlern richtet sich nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) und wird vom Bundesverwaltungsamt in Köln durchgeführt. Seit In­kraft­tre­ten des Aus­sied­ler­auf­nah­me­ge­set­zes am 01. Ju­li 1990 müs­sen Aus­sied­ler bzw. Spätaus­sied­ler vor ih­rer Aus­rei­se nach Deutsch­land noch vom Her­kunfts­ge­biet aus ein förm­li­ches Auf­nah­me­ver­fah­ren beim Bun­des­ver­wal­tungs­amt durch­füh­ren. Das Amt prüft, ob die ge­setz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen tat­säch­lich er­füllt sind, und er­teilt dann ggf. den Auf­nah­me­be­scheid. Erst die­ser be­rech­tigt zur Ein­rei­se in die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land.

Nach ih­rem Ein­tref­fen im Bun­des­ge­biet wer­den die Spätaus­sied­ler und ih­re Fa­mi­li­en­an­ge­hö­ri­gen in der Au­ßen­stel­le Fried­land des Bun­des­ver­wal­tungs­am­tes re­gis­triert und auf die ein­zel­nen Bun­des­län­der ver­teilt.

Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf der Webseite des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport.

 

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