Zum 21. Mai 2016 ist die „Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer“ offiziell gestartet. In den kommenden Monaten werden die Inhalte der Internetseite ausgebaut.
Es wurde auch ein erster Internetauftritt freigeschaltet:http://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/
Ein Schwerpunkt wird sein, EU-Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ihre Familienangehörigen durch Beratung und Information zu unterstützen.
Gemäß der Richtlinie soll die Unterstützung in folgenden Bereichen erfolgen:
- Zugang zur Beschäftigung
- Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen
- Zugang zu sozialen und steuerlichen Vergünstigungen
- Zugang zur beruflicher Bildung
- Zugang zu Wohnraum
- Zugang zu schulischer Bildung und Berufsbildung für Kinder der EU-Arbeitnehmer
- Zugehörigkeit zu Gewerkschaften und Wählbarkeit der Arbeitnehmervertretung
- Hilfe durch die Arbeitsämter
Die Unterstützung soll auch durch Verweisberatung auf Beratungs- und Informationsangebote geschehen, die auf Landes- und kommunaler Ebene existieren.
Richtlinie: