Diskussion um Schächtungsverbot: Ausnahmegenehmigungen bei Tierschächtungen zulässig

In der Diskussion, ob das betäubungslose Schächten von Tieren verboten werden soll, betont die Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe, Doris Schröder-Köpf, dass die Religionsfreiheit unbedingt gewahrt bleiben muss: „Die Ausnahmeregelungen für das kontrollierte Schächten von maximal 200 Tieren in Niedersachsen hat sich als streng überwachte Praxis bewährt, die die Religionsfreiheit sichert.

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