Am 28.06.2023 hat das Bundeskabinett wesentliche Verbesserungen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler durch die Änderung des Bundesvertriebenengesetzes auf den Weg gebracht. Die Änderungen müssen noch von einer Mehrheit im Deutschen Bundestag mitgetragen werden, damit die Gesetzesänderung wirksam wird.
Was verändert sich?
Die Änderung der Volkszugehörigkeit in allen amtlichen Dokumenten bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete geht früheren Bekenntnissen zu einem nichtdeutschen Volkstum vor. Nach wie vor reichen ernsthafte erfolglose Änderungsbemühungen aus, die selbstverständlich von den Antragstellern entsprechend nachgewiesen werden müssen.
Warum gibt es die Änderung?
Die Änderung ist eine Reaktion auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, mit dem die Anforderungen an ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum erhöht wurden. Die dem Urteil angepasste Verwaltungspraxis führte zu deutlich mehr Ablehnungen der Aufnahmeanträge mit einem Bekenntnis zu einem nichtdeutschen Volkstum. Das betraf Menschen deutscher Abstammung, die ein Bekenntnis zu einem anderen Volkstum als dem Deutschen abgegeben haben, indem sie in amtlichen Dokumenten eine nichtdeutsche Volkszugehörigkeit haben eintragen lassen.
Der Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe, Deniz Kurku, freut sich über „diesen großen Schritt auf dem Weg zu einer Anerkennungspraxis, die den Lebensrealitäten vieler Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler gerecht wird.“
Weitere Informationen entnehmen Sie der Pressemitteilung der Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Natalie Pawlik, vom 28.06.2023.