Anerkennung als Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler: Deniz Kurku begrüßt Gesetzesreform des Bundestages

Der Deutsche Bundestag hat die Reform des Bundesvertriebenengesetzes im Bundestag in 2. und 3. Lesung verabschiedet. Damit wird die Rückkehr zur früheren Verwaltungspraxis in Bezug auf das Bekenntnis zum deutschen Volkstum im Rahmen des Spätaussiedleraufnahmeverfahrens ermöglicht.

Auf Grundlage eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts 2021 waren die Anforderungen an ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum erhöht worden. Deutlich mehr Ablehnungen der Aufnahmeanträge mit einem Bekenntnis zu einem nichtdeutschen Volkstum waren die Folge. Das betraf Menschen deutscher Abstammung, die ein Bekenntnis zu einem anderen Volkstum als dem Deutschen abgegeben haben, indem sie in amtlichen Dokumenten eine nichtdeutsche Volkszugehörigkeit haben eintragen lassen.

Der Niedersächsische Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe, begrüßt die Rückkehr zur Entscheidungspraxis im Sinne der erleichterten Anerkennung als Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler ausdrücklich.

 

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