Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission 2017 erschienen!

Seit dem Jahr 2006 prüft die Härtefallkommission des Landes Niedersachsen in Einzelfällen das Vorliegen dringender persönlicher oder humanitärer Gründe, die ausnahmsweise den weiteren Aufenthalt in Deutschland für ansonsten ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer ermöglichen.

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