Seit dem Jahr 2006 prüft die Härtefallkommission des Landes Niedersachsen in Einzelfällen das Vorliegen dringender persönlicher oder humanitärer Gründe, die ausnahmsweise den weiteren Aufenthalt in Deutschland für ansonsten ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer ermöglichen.
Wie der aktuelle Tätigkeitsbericht darlegt, hat es im Kalenderjahr 2017 insgesamt 996 Eingaben an die Kommission gegeben. Von den 989 von der Vorprüfung getroffenen Entscheidungen wurden 487 (49%) zur Beratung angenommen. 227 Eingaben wurden abschließend beraten, für 131 von ihnen wurde eine positive Empfehlung an das Ministerium für Inneres und Sport ausgesprochen. Im Ergebnis erhielten dadurch 287 Menschen die Chance auf ein Aufenthaltsrecht.
Ausführliche Informationen zur Funktion und Arbeit der Härtefallkommission erhalten Sie auf der Webseite des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport.